Regeln für die Standortwahl
Regeln für die Ausgabe von ErlebnisMarken für die Auswahl einer neuen Verkaufsstelle
1. Der ErlebnisOrt ist touristisch interessant!
Die durchnummerierten ErlebnisMarken (EM) kennzeichnen ausgewählte ErlebnisOrte in der Schweiz, die geographisch, historisch, kulturell oder als „Naturereignis“ bedeutend sind, touristisch attraktiv wirken und „sich erleben lassen“.
Es sind u. a. historische Bauten und Orte, wie Burgen und Schlösser,Museen, Flussläufe, Berghütten und Gipfel, botanische- und zoologische Gärten usw. Ein ErlebnisOrt kann z.B. auch eine Höhle, ein Wasserfall, ein Gletscher, eine Erinnerungsstätte sein, - und eine eigene EM tragen. Für die EM werden Sie auch an touristischen „Kreuzungen“, also an etablierten touristischen Orten den passenden Verkaufsort finden.
Alle diese ErlebnisOrte verbindet die Möglichkeit zu „erleben“. Zu sehen, zu begehen, zu besteigen, zu hören, überqueren, lernen, spüren - eben erleben.
2. Der ErlebnisOrt ist das Ziel für einen selbständigen Ausflug und garantiert „Beständigkeit“
3. Es wird darauf geachtet, dass der „Wert“ erhalten bleibt und die Markendichte in einem gesunden Rahmen steht.
4. Der Verkauf kann direkt am ErlebnisOrt sichergestellt werden, damit die Sammler, die diesen Ort besuchen, die EM erwerben können. Im Falle dass der EO nicht ganzjährig erreichbar/geöffnet ist, muss ein passender Ersatz in der Nähe gefunden werden
5. Das gewählte Motiv für die EM sollte am besten den Charakter des ErlebnisOrtes ausdrücken und vermitteln.
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